Wer muss Wehrpflichtersatz bezahlen?

In der Schweiz ist jeder Schweizer Bürger dazu verpflichtet, Militär- oder Zivildienst zu leisten. Tut er dies nicht, so muss er seine “Dienstpflicht” in Form einer Steuer, der Wehrpflichtersatzabgabe, kompensieren.  Ein Zivilschutztauglicher kann die Abgabe mit 4% pro Einsatztag senken, eine komplett untaugliche Person muss die Abgabe voll bezahlen (3% des Einkommens, mind. aber CHF 400.00 pro Jahr).

Ausnahmsweise von der Ersatzpflicht befreit sind:

  • Personen, die im gleichen Jahr das Bürgerrecht erworben oder verloren haben;
  • erheblich Behinderte;
  • Personen, deren Nicht-Leistung auf dienstliche Gesundheitsschädigungen zurückzuführen ist;
  • Auslandschweizer bei mehr als drei Jahren ununterbrochenen Auslandaufenthalts;
  • Auslandschweizer, die militärische Pflichten in ihrem zweiten Heimatstaat erfüllen;
  • teilweise Doppelbürger, gemäss Staatsvertrag.
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