In der Schweiz ist jeder Schweizer Bürger dazu verpflichtet, Militär- oder Zivildienst zu leisten. Tut er dies nicht, so muss er seine “Dienstpflicht” in Form einer Steuer, der Wehrpflichtersatzabgabe, kompensieren. Ein Zivilschutztauglicher kann die Abgabe mit 4% pro Einsatztag senken, eine komplett untaugliche Person muss die Abgabe voll bezahlen (3% des Einkommens, mind. aber CHF 400.00 pro Jahr).
Ausnahmsweise von der Ersatzpflicht befreit sind:
- Personen, die im gleichen Jahr das Bürgerrecht erworben oder verloren haben;
- erheblich Behinderte;
- Personen, deren Nicht-Leistung auf dienstliche Gesundheitsschädigungen zurückzuführen ist;
- Auslandschweizer bei mehr als drei Jahren ununterbrochenen Auslandaufenthalts;
- Auslandschweizer, die militärische Pflichten in ihrem zweiten Heimatstaat erfüllen;
- teilweise Doppelbürger, gemäss Staatsvertrag.