Wie kann ich die Ersatzabgabe umgehen?

Aufgrund des Urteils „Glor vs. Schweiz“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bietet der Bund nun eine Alternativlösung für Personen an, die aufgrund eines Leidens zur Abgabe verpflichtet wurden, obwohl sie zu einem Einsatz bereit wären.

Gemäss der Eidg. Steuerverwaltung ist es ab Ende Juni 2011 möglich, direkt nach der Aushebung einen Rekurs einzulegen und die Dienstwilligkeit zu bestätigen. Danach wird nochmals beurteilt, „ob trotz der Behinderung eine persönliche Dienstleistungsmöglichkeit besteht.“1

Personen, die bereits Wehrpflichtersatz bezahlen, müssen Einsprache gegen eine (definitive) Zahlungsanweisung erheben. Danach kann man seine Dienstwilligkeit schriftlich bestätigen. Siehe dazu den Erfahrungsbericht im Blogroll rechts. Wichtig ist, dass aus der Einsprache hervor geht, dass man Dienst leisten will.

1Offizielle Informationen findet man auf der Seite der Steuerverwaltung im Dokument „Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)“, abrufbar auf http://www.estv.admin.ch/wehrpflichtersatzabgabe/aktuell/index.html?lang=de.

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Ein Kommentar

Eingeordnet unter Wehrpflichtersatz

Eine Antwort zu “Wie kann ich die Ersatzabgabe umgehen?

  1. Max

    Wieso macht man den Menschen das Leben so schwer? Kein Wunder, gibt es viele Suizide. Die Leute, die den Menschen diesen Leid antun, sind an deren Suizid Schuld! Was soll das Ganze? Langsam habe ich es genug ein Mensch zu sein, in dieser kranken Gesellschaft, in dieser falschen Demokratie, in der die eigene Meinung nicht gedulded wird, es gilt immer die Meinung der höheren Instanzen, was für eine Demokratie? Scheinheilige Demokratie! Den Menschen im Nahen Osten wird Demokratie mit Gewalt und Verbrechen aufgezwungen, was soll all das Ganze? Bürokratie überall! Das Ganze hat und bringt nur Unheil mit sich!

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