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Intro: Diskriminierender Wehrpflichtersatz?

Wer an der militärischen Aushebung aus gesundheitlichen Gründen als untauglich befunden wurde, bezahlt nach der gültigen Wehrersatzordnung eine finanzielle Entschädigung, den sogenannten Wehrpflichtersatz.  In den Fällen, in denen der Betroffene so oder so keinen Dienst leisten wollte, und auch mit einem Einsatz im Zivilschutz nichts anfangen konnte, wird dieser die Zahlungen anstandslos leisten.

In dem Fall, in dem der Betroffene den Militärdienst von sich aus aber geleistet hätte, dies aber aus körperlichen Gründen nicht möglich war und auch ein Einsatz im Zivilschutz vom Militärarzt abgelehnt wurde, sieht es hingegen anders aus. Der als untauglich eingeteilte Betroffene wird dadurch zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes verpflichtet, obwohl er ohne eigenes Verschulden und aufgrund seiner Behinderung keinen Dienst absolvieren konnte. Auf den folgenden Seiten soll aufgezeigt werden, warum dieser Zustand für leicht- oder weniger schwer behinderte Menschen diskriminierend sein kann, und was in der kommenden Zeit vom Bund in diese Richtung zu erwarten ist.

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